Die Tarifpartner haben die Anwendung von TARDOC und den Ambulanten Pauschalen vertraglich geregelt. Gesamtschweizerisch einheitliche Vorgaben sind in einem Grundvertrag geregelt, während Regelungen auf kantonaler Ebene in den Anschlussverträgen reglementiert sind. Beiden Verträgen müssen Ärztinnen und Ärzte beitreten, wenn sie über die neuen Ambulanten Tarife abrechnen möchten.
Gibt es Interpretationsspielraum und Leistungserbringer- und Kostenträgerverbände sind sich über die konkrete Anwendung nicht einig, entscheidet eine paritätische Interpretationskommission.
Anträge von Fachgesellschaften fliessen über die FMH-internen Gremien, das Steuerungsorgan Cockpit und die FMH-Expertengruppe in die jährlichen Revisionsarbeiten ein.
20.12.2024
Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH und der neue Dachverband der Schweizer Krankenversicherer prio.swiss haben im konstruktiven Dialog eine pragmatische Lösung zur Anwendung der Notfa...
01.11.2024
Die FMH-Delegierten haben gestern Abend ihren Beschluss bekräftigt, das Gesamtpaket «Ambulante Tarife» und die dazugehörige tarifpartnerschaftliche Begleitvereinbarung zu unterstützen. Dies ermöglicht...
19.06.2024
Der neue ambulante Tarif TARDOC kann per 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Tarifpartner curafutura, FMH und MTK begrüssen die in Aussicht gestellte Einführung und damit die Ablösung der völlig veral...
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