Für die einzelnen TARDOC-Kapitel, TARDOC-Sparten und Ambulanten Pauschalen sind die sogenannten Leading-Fachgesellschaften, die mitspracheberechtigten Organisationen sowie die Organisationen mit Informationsrecht definiert.
Die Leading-Fachgesellschaften sowie die mitspracheberechtigen Organisationen innerhalb eines Kapitels bilden die «Arbeitsgruppe».
Nachfolgend sind die Grundsätze zur Zusammenarbeit innerhalb der Arbeitsgruppen festgehalten:
Sie dürfen dabei keine Qualitativen Dignitäten streichen, ohne die betroffene Fachgesellschaften anzuhören und aktiv zu involvieren. Bei Uneinigkeit entscheidet das Cockpit. Sind mehrere Qualitative Dignitäten (z.B. die Qualitative Dignität «Alle» wird abgelöst durch spezifischere Dignitäten) betroffen, ist das Cockpit ebenfalls einzubeziehen.
Die Fachgesellschaften müssen in den Arbeitsgruppen aber auch die Interessen von ihnen zugewiesenen Schwerpunkten und Fähigkeitsausweisen vertreten.
Letzte Aktualisierung am
17.01.2025
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