Die TARDOC-Tarifpositionen und Ambulanten Pauschalen dürfen nicht von allen Ärztinnen und Ärzten abgerechnet werden.
Einige TARDOC-Tarifpositionen sind in Sparten tarifiert, für die der Leistungserbringer über eine Anerkennung verfügen muss.
Auf den TARDOC-Tarifpositionen und den Ambulanten Pauschalen gibt es auch Einschränkungen in Bezug auf die vorausgesetzten Facharzt- oder Schwerpunkttitel bzw. Fähigkeitsausweise. Um Leistungen abzurechnen, für die Ärzte und Ärztinnen keine Abrechnungsberechtigung haben, können diese unter Umständen einen sogenannten Besitzstand anmelden.
FMH
Ambulante Versorgung und Tarife
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