Besitzstand

Im TARDOC und Ambulanten Pauschalen ist bei jeder Position hinterlegt, welche Weiterbildungstitel zur Abrechnung berechtigen. Ärztinnen und Ärzte können Ihre Weiterbildungstitel (Facharzttitel, Schwerpunkte, interdisziplinäre Schwerpunkte und Fähigkeitsausweise) unter www.doctorfmh.ch einsehen.

Unter folgendem Link können Ärztinnen und Ärzte eine individuelle Liste der TARDOC-Tarifpositionen und Ambulanten Pauschalen zusammenstellen, die ihren persönlichen Weiterbildungstiteln entspricht und zu deren Abrechnung grundsätzlich eine Berechtigung besteht: LINK (LKAAT-Browser folgt in Kürze)

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Besitzstand beantragen

Fehlt einer Ärztin oder einem Arzt der notwendige Weiterbildungstitel zur Abrechnung einer Tarifposition oder Ambulanten Pauschale, kann er oder sie einen Besitzstand anmelden:

Ein Besitzstand berechtigt die Ärztin, den Arzt zur Anwendung und Abrechnung einer TARDOC Leistungsposition oder Ambulanten Pauschale, die sie oder er fachlich eigenverantwortlich zwischen 01. Januar 2022  und dem 31. Dezember 2024 regelmässig und qualitativ unbeanstandet erbracht und abgerechnet hat, über deren Weiterbildungstitel er oder sie jedoch nicht verfügt.

Anlauf gemäss Abschnitten 1.3.1, 1.3.2 und 1.3.3. Tarifstrukturvertrag, Anhang F, Dignitäten (bisher: Dignitätskonzept):

  • Der Arzt oder die Ärztin deklariert gegenüber der Geschäftsstelle der OAAT die Tarifpositionen des TARDOC bzw. der Ambulanten Pauschalen, für die er oder sie den Besitzstand beansprucht. Mit der erstmaligen Bestätigung ist der Besitzstand ab Inkrafttreten der neuen Tarife für drei Jahre gültig und muss innerhalb dieser drei Jahre gemäss Ziffer 1.3.5 revalidiert, d.h. durch eine fachliche Fortbildung gestützt werden. Ansonsten fällt der Besitzstand unwiderruflich dahin.
  • Die Geltendmachung des Besitzstands ist insgesamt auf sechs Jahre nach Inkrafttreten des TARDOC bzw. der Ambulanten Pauschalen limitiert.
  • Die Notwendigkeit zur Deklaration im Falle einer Geltendmachung einer Besitzstandswahrung wird vor dem 01. Juli 2025 in den offiziellen Publikationsorganen der Vertragsparteien angekündigt. Die Deklaration muss bis zum 30. September2025 erfolgen. Der Besitzstand gilt ab 01. Januar 2026.
  • Die Geschäftsstelle der OAAT verlangt für die ihr entstehenden Aufwände durch die Geltendmachung von Besitzständen beim Arzt eine Gebühr (gemäss aktuellem Kenntnisstand beträgt diese Gebühr CHF 50.- pro beantragte Besitzstandsposition).
  • Die Geschäftsstelle der OAAT prüft, ob die entsprechende TARMED-Vorgänger-Tarifposition der Tarifposition des TARDOC bzw. der Ambulanten Pauschalen im Tarifpool SASIS im Zeit-raum vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024 mindestens 5-mal pro Jahr abgerechnet wurde. Die GLN des Arztes muss dafür auf der entsprechenden TARMED-Vorgänger-Tarifposition als verantwortlicher Arzt aufgeführt sein.
  • Kann der Besitzstand aufgrund der Daten aus dem Tarifpool SASIS durch die Geschäftsstelle der OAAT nicht bestätigt werden, teilt die Geschäftsstelle der OAAT dies dem Arzt mit.
  • Der Arzt ist selbst verantwortlich, dass die von ihm gelieferten und verwalteten Daten aktuell sind.
  • Ist eine Prüfung des Besitzstandes über den Tarifpool SASIS nicht möglich, da zu wenige Rechnungen vorliegen, kann der Arzt den Nachweis für die regelmässige und qualitativ unbeanstandete Erbringung der Leistung selbst erbringen.
  • Für weitere Detailbestimmungen können Sie hier den Tarifstrukturvertrag, Anhang F, Dignitäten (bisher: Dignitätskonzept) konsultieren.

Besitzstand revalidieren

Der Arzt muss für jede Tarifposition, für die er den Besitzstand geltend macht, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit des Besitzstands, innerhalb der ersten drei Jahre und eigenverantwortlich eine entsprechende fachspezifische Fortbildung gegenüber der Geschäftsstelle der OAAT nachweisen.

Für die anrechenbare Fortbildung massgeblich sind die Standards und akkreditierten Veranstaltungen der für eine Tarifposition zuständigen Fachgesellschaften. Die Geschäftsstelle der OAAT überprüft den Nachweis. Mit dem validierten Nachweis ist der Inhaber des Besitzstandes berechtigt, während weiterer drei Jahre die entsprechenden Tarifpositionen abzurechnen.

Bietet die für eine Tarifposition zuständige Fachgesellschaft keine fachspezifische Fortbildung an, ist die Revalidierung des Besitzstandes nicht möglich.

Die Geschäftsstelle der OAAT kann die Revalidierung der Besitzstände an einen beauftragten Dritten delegieren.

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Letzte Aktualisierung am 17.01.2025

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