Unter folgendem Link können Ärztinnen und Ärzte eine individuelle Liste der TARDOC-Tarifpositionen und Ambulanten Pauschalen zusammenstellen, die ihren persönlichen Weiterbildungstiteln entspricht und zu deren Abrechnung grundsätzlich eine Berechtigung besteht: LINK (LKAAT-Browser folgt in Kürze)
Fehlt einer Ärztin oder einem Arzt der notwendige Weiterbildungstitel zur Abrechnung einer Tarifposition oder Ambulanten Pauschale, kann er oder sie einen Besitzstand anmelden:
Ein Besitzstand berechtigt die Ärztin, den Arzt zur Anwendung und Abrechnung einer TARDOC Leistungsposition oder Ambulanten Pauschale, die sie oder er fachlich eigenverantwortlich zwischen 01. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2024 regelmässig und qualitativ unbeanstandet erbracht und abgerechnet hat, über deren Weiterbildungstitel er oder sie jedoch nicht verfügt.
Anlauf gemäss Abschnitten 1.3.1, 1.3.2 und 1.3.3. Tarifstrukturvertrag, Anhang F, Dignitäten (bisher: Dignitätskonzept):
Der Arzt muss für jede Tarifposition, für die er den Besitzstand geltend macht, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit des Besitzstands, innerhalb der ersten drei Jahre und eigenverantwortlich eine entsprechende fachspezifische Fortbildung gegenüber der Geschäftsstelle der OAAT nachweisen.
Für die anrechenbare Fortbildung massgeblich sind die Standards und akkreditierten Veranstaltungen der für eine Tarifposition zuständigen Fachgesellschaften. Die Geschäftsstelle der OAAT überprüft den Nachweis. Mit dem validierten Nachweis ist der Inhaber des Besitzstandes berechtigt, während weiterer drei Jahre die entsprechenden Tarifpositionen abzurechnen.
Bietet die für eine Tarifposition zuständige Fachgesellschaft keine fachspezifische Fortbildung an, ist die Revalidierung des Besitzstandes nicht möglich.
Die Geschäftsstelle der OAAT kann die Revalidierung der Besitzstände an einen beauftragten Dritten delegieren.
Letzte Aktualisierung am
17.01.2025
FMH
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