Verträge
Kantonale Anschlussverträge KVG

Kantonale Anschlussverträge

Die kantonalen Anschlussverträge sind Sache der kantonalen Ärztegesellschaften. Jeder kantonale Ärztegesellschaft führt dazu Verhandlungen mit den jeweiligen Einkaufsgemeinschaften.

Um über TARDOC oder Ambulante Pauschalen zu Lasten der Obligatorischen Krankenversicherung (OKP) Leistungen abrechnen zu können, müssen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte dem kantonalen Anschlussvertrag KVG beitreten. 

► Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an Ihre kantonale Ärztegesellschaft.


Letzte Aktualisierung am 17.01.2025

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