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neues Rechnungsformular 5.0

Neues Rechnungsformular 5.0

Damit seit 01.01.2026 korrekte Rechnungen gestellt werden können, muss zwingend der neue XML-Standard 5.0 für die Abrechnung verwendet werden.

Das Forum Datenaustausch hat die technische Grundlage für die Abrechnungsstandard des neuen ambulanten Arzttarifes herausgegeben.

Diese neuen Abrechnungsstandards verbessern die Transparenz und Lesbarkeit der Rechnungen für die Versicherten erheblich.

Darüber hinaus wird die Einführung, die Digitalisierung erleichtern und den Auszahlungsprozess beschleunigen.

Leistungsübersicht

Zum bekannten einheitlichen Rechnungsformular wird ein neues Zusatzblatt eingeführt.

Dieses Blatt bietet eine klare, für Patienten nachvollziehbare Übersicht der erbrachten Leistungen. Damit wird die gesetzliche Vorgabe zur Verständlichkeit der Rechnung erfüllt.

QR-Code-Blatt

Durch das QR-Code-Blatt, welches im Tier Garant-Prozess das maschinelle Einlesen der elektronischen Rechnung ermöglicht, wird die bisherige optische Erkennung des einheitlichen Rechnungsformulars bei den Versicherungen ersetzen. 

Das heisst, der bekannte Rückforderungsbeleg wird mittelfristig durch die QR-Codes abgelöst.

Die QR-Codes können sowohl per Scanner als auch mit einer Smartphone-App eingelesen werden, so dass auch Patientinnen und Patienten direkt in den digitalen Prozess eingebunden werden.

 

Rechnungskopie im TP und Rechnungsversand im TG

Erklärungen Rechnung TARDOC

Ziffer Attribut Erläuterung Rückforderungsbeleg:  TARDOC
a   Data-Matrix

Patientenhinweis zur Verwendung (kein QR-Code)

b Rechnungssteller

Arzt oder Institut, welches Rechnung stellt

c Patient  
d Leistungserbringer

Arzt oder Institut, welches Leistung erbracht hat (P=Provider / L=Location)

e Diagnose

Diagnosecode gemäss Diagnoseliste des Tessiner Codes für TARDOC. Diese Diagnose gilt für alle TARDOC-Rechnungspositionen. Wenn eine Position einer anderen Diagnose zugeordnet wird, kann die abweichende Diagnose auf der betroffenen Position zusätzlich ausgewiesen werden.

KVG: Bei jeder ambulanten Behandlung ist entweder eine vollständige Diagnose anhand des Tessiner Codes (endständig) oder eine Diagnose anhand des ersten Buchstabens der ICD-10-GM anzugeben.

UV/MV/IVG: Es ist entweder der ICD-10 (endständig), Tessiner Codes inklusive MTK-Erweiterung oder eine Freitextdiagnose zu verwenden.


Ziffer Attribut Erläuterung Rückforderungsbeleg:  TARDOC
f  

Fallführender

fallführender Arzt, welcher für die gruppierungsrelevanten LKAAT-Positionen verantwortlich ist.

Leistungserbringer

GLN des in Spalte A ausführenden Arztes unter Partner aufführen

h  

nichtärztliche Fachperson

Die GLN der ausführenden nichtärztlichen Fachpersonen sind nur auf der Rechnung aufzuführen, wenn diese für die Prüfung der Sparte notwendig sind. In der Einführungsversion bedeutet dies, dass nur bei der Anwendung der Positionen der Sparte Chronic Care (AK.05) und der Sparte Nichtärztliche ambulante Leistungen in der Psychiatrie inkl. Infrastruktur (EA.05) die GLN der ausführenden nichtärztlichen Fachperson aufgeführt werden muss.

i  

verantwortlicher Arzt

GLN des in Spalte V verantwortlichen Arztes unter Partner aufführen

f-i    

Es muss ausschliesslich die persönliche GLN-Nummern hinterlegt werden. Instituts-GLN sind nicht zulässig.

j   Gr

Gruppierungsnummer für Patientenkontakt (Sitzung bei TARDOC / ambulante Behandlung bei Pauschale)

St

Seitigkeit

l   TP AL

Taxpunkt Ärztliche Leistung

m   f AL

Faktor AL

n  

TPW AL

Taxpunktwert, welcher Kantonal und allenfalls pro Einkaufsgemeinschaft verhandelt wird

TP TL

Taxpunkt Technischer Leistung / IPL Infrastruktur- und Personalleistung

p   f TL

Faktor TL

q   TPW TL

Taxpunktwert, welcher Kantonal und allenfalls pro Einkaufsgemeinschaft verhandelt wird

r   Betrag

(TP AL * f AL * TPW) + (TP TL * f TL * TPW)

s  

Diagnose auf Positionsebene

ist nur anzugeben, wenn Position eine abweichende Diagnose zur Hauptdiagnose (wie bei e ausgewiesen) hat.

Hinweis

Die Beispiele des Forum Datenaustausch zeigen die technischen Möglichkeiten, daraus sind keine Verpflichtungen abzuleiten. Für die Angaben auf der Rechnung gelten die Vereinbarungen im Tarifstrukturvertrag und dessen Anhänge.

Erklärungen Rechnung Ambulante Pauschalen

Ziffer Attribut Erläuterung Rückforderungsbeleg: ambulante Pauschale

Diagnose auf Positionsebene

KVG: Bei jeder ambulanten Behandlung ist  eine Diagnose anhand des ersten Buchstabens der ICD-10-GM anzugeben. Zusätzlich muss die Kapitelzuordnungen gemäss Grouper-Output (Capitulum) mitgeliefert werden.

UV/MV/IVG: Die Diagnose muss anhand des ICD-10 endständig angegeben werden.

b  

TMA

Die zugeordneten Leistungen / Triggerleistungen einer Pauschale müssen als Tariftyp TMA und einem Betrag 0.- aufgeführt werden.

c

Medikamente

Applizierte/injizierte Medikamente  sind Teil der Pauschale und müssen wegen dem Risikoausgleich zusätzlich mit dem Tariftyp 402, GTIN und Betrag 0.- aufgeführt werden.

Mitgegebene Medikamente (Selbstdispensation) werden über die entsprechenden Tarifcodes separat über eine neue Sitzungsnummer verrechnet.

Hinweis

Die Beispiele des Forum Datenaustausch zeigen die technischen Möglichkeiten, daraus sind keine Verpflichtungen abzuleiten. Für die Angaben auf der Rechnung gelten die Vereinbarungen im Tarifstrukturvertrag und dessen Anhänge.


Letzte Aktualisierung am 26.05.2026

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