Nationale Tariforganisation OAAT AG
Antragsverfahren Tarifinterpretationen

Antragsverfahren Tarifinterpretationen

Beim Antragsverfahren zur Tarifanwendung (auch Tarifinterpretation genannt) geht es um die Klärung von Fragen zur richtigen Anwendung des bestehenden ambulanten Arzttarifs. Dazu gehören die Tarifwerke, sowie die dazugehörenden Anhänge und Regelwerke.

Wenn bei einer Tarifposition, einer Anwendungsmodalität oder einer Regelung Interpretationsspielräume oder Unklarheiten bestehen, können Mitglieder der Verbände sich an die Fachgesellschaft wenden und einen Antrag stellen. Ziel ist es, eine offizielle und einheitliche Auslegung festzulegen.

Die zuständigen Arbeitsgruppen der OAAT AG prüfen die eingereichten Anträge und legen in Form von Interpretationsbeschlüssen verbindlich fest, wie der Tarif und seine Anhänge anzuwenden sind. Damit wird eine schweizweit einheitliche und korrekte Anwendung des Tarifs gewährleistet.

Arbeitsgruppe Anwendungsmodalitäten und regeltechnische Tarifinterpretation (AG ART)

Was fällt unter regeltechnische Tarifinterpretationen?

  • Verweist auf Abrechnungsbedingungen, Kumulationen, Alter, Einschlussgruppen (z.B. Kinder, Familie, Paar) = Regeln
  • Definiert technische Leistungen/Prozeduren (z.B. Röntgen ausserhalb OP, Befundung)
  • Beschreibt technische Leistungen/Prozeduren am Patienten (z.B. Vorbereitung)

Die Arbeitsgruppe Anwendungsmodalitäten / Tarifinterpretation ist in Bezug auf die Rahmenbedingungen für die Bearbeitung folgender Tarifvertragskomponenten zuständig:

a) Regelwerk der Anhänge A1 und A2

b) Anhang B: Anwendungsmodalitäten, inkl. entsprechende Klarstellungen und Beispiele

c) Anhang F: Dignitäten, inkl. entsprechende Klarstellungen und Beispiele

d) Anhang G: Sparten, inkl. entsprechende Klarstellungen und Beispiele.

​​​​​​​e) Anhang H: Rechnungsstellung

Arbeitsgruppe Ambulante Leistungserfassung und medizinische Tarifinterpretation (AG LemT)

Was fällt unter medizinische Tarifinterpretationen?

  • Definiert medizinische, anatomische Regionen, Strukturen
  • Verweist auf spezifische Erkrankungen
  • Verweist auf spezifische medizinische Prozeduren, Abklärungen, Behandlungen

Die Arbeitsgruppe Ambulante Leistungserfassung und Tarifinterpretation ist in Bezug auf die Rahmenbedingungen für die Bearbeitung folgender Tarifvertragskomponenten zuständig:

a) Anhang C: Ambulante Leistungserfassung, inkl. entsprechende Klarstellungen und Beispiele

b) LKAAT


Letzte Aktualisierung am 26.05.2026

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