Wenn bei einer Tarifposition, einer Anwendungsmodalität oder einer Regelung Interpretationsspielräume oder Unklarheiten bestehen, können Mitglieder der Verbände sich an die Fachgesellschaft wenden und einen Antrag stellen. Ziel ist es, eine offizielle und einheitliche Auslegung festzulegen.
Die zuständigen Arbeitsgruppen der OAAT AG prüfen die eingereichten Anträge und legen in Form von Interpretationsbeschlüssen verbindlich fest, wie der Tarif und seine Anhänge anzuwenden sind. Damit wird eine schweizweit einheitliche und korrekte Anwendung des Tarifs gewährleistet.
Was fällt unter regeltechnische Tarifinterpretationen?
Die Arbeitsgruppe Anwendungsmodalitäten / Tarifinterpretation ist in Bezug auf die Rahmenbedingungen für die Bearbeitung folgender Tarifvertragskomponenten zuständig:
a) Regelwerk der Anhänge A1 und A2
b) Anhang B: Anwendungsmodalitäten, inkl. entsprechende Klarstellungen und Beispiele
c) Anhang F: Dignitäten, inkl. entsprechende Klarstellungen und Beispiele
d) Anhang G: Sparten, inkl. entsprechende Klarstellungen und Beispiele.
e) Anhang H: Rechnungsstellung
Was fällt unter medizinische Tarifinterpretationen?
Die Arbeitsgruppe Ambulante Leistungserfassung und Tarifinterpretation ist in Bezug auf die Rahmenbedingungen für die Bearbeitung folgender Tarifvertragskomponenten zuständig:
a) Anhang C: Ambulante Leistungserfassung, inkl. entsprechende Klarstellungen und Beispiele
b) LKAAT
Letzte Aktualisierung am
26.05.2026
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Ambulante Versorgung und Tarife
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4600 Olten
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