Die Tarifpartner haben die Anwendung von TARDOC und den Ambulanten Pauschalen vertraglich geregelt. Gesamtschweizerisch einheitliche Vorgaben sind in einem Grundvertrag geregelt, während Regelungen auf kantonaler Ebene in den Anschlussverträgen reglementiert sind. Beiden Verträgen müssen Ärztinnen und Ärzte beitreten, wenn sie über die neuen Ambulanten Tarife abrechnen möchten.
Gibt es Interpretationsspielraum und Leistungserbringer- und Kostenträgerverbände sind sich über die konkrete Anwendung nicht einig, entscheidet eine paritätische Interpretationskommission.
Anträge von Fachgesellschaften fliessen über die FMH-internen Gremien, das Steuerungsorgan Cockpit und die FMH-Expertengruppe in die jährlichen Revisionsarbeiten ein.
05.11.2025
Die FMH begrüsst den Entscheid des Bundesrates, die von den Tarifpartnern vorgeschlagenen Verbesserungen für TARDOC und Ambulanten Pauschalen zu genehmigen. Diese gezielten Anpassungen, die im Rahmen ...
23.07.2025
Die Finanzierung der Brustkrebs-Früherkennungsprogramme findet aktuell grosse mediale Beachtung. Dabei werden verschiedene Aspekte miteinander vermischt. Zum besseren Verständnis, insbesondere für die...
23.07.2025
Der Aufbau und die Durchführung von Brustkrebs-Früherkennungsprogrammen liegen in der Zuständigkeit der Kantone.
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Ambulante Versorgung und Tarife
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