Der ambulante Arzttarif TARMED wurde 2004 eingeführt. Für die regelmässige Revision dieser Tarifstruktur war – so zumindest der Plan – die von den Tarifpartnern FMH, H+, santésuisse und der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) gemeinsam gegründete TARMED Suisse zuständig.
Die Organisation von TARMED Suisse war aber von Anfang zum Scheitern verurteilt: Da jeder Partner für Tarifanpassungen ein Veto-Recht hatte, verliefen Revisionsbegehren immer im Sand. Zudem steigen 2013 die beiden grossen Krankenkassen CSS und Helsana aus der santésuisse aus und gründeten gemeinsam mit der Sanitas die curafutura. Somit waren auch nicht mehr alle Tarifpartner in der TARMED Suisse vertreten.
Die FMH begann Ende 2010 auf eigene Faust mit Revisionsarbeiten am TARMED, «TARVISION» blieb aber ebenfalls mehr Vision als Realität.
Ab Herbst 2012 nahm die FMH einen weiteren Anlauf mit H+ und der MTK, um den TARMED zu revidieren. Der daraus entstandene Tarif «ats-tms» (Arzt-Tarif Schweiz) wurde ab 2016 innerhalb der ats-tms AG weiterentwickelt. Die FMH hatte diese Organisation Anfang 2016 zusammen mit curafutura, H+ und der MTK als Nachfolgeorganisation für die TARMED Suisse gegründet. Die Entscheidungen sollten künftig gemäss einem Mehrheitsprinzip gefällt werden, mit dem Ziel die Organisation wesentlich agiler zu machen. Der damals erarbeitete Tarifvorschlag wurde von den Mitgliedern der FMH im Juni 2016 aber abgelehnt, worauf die FMH wiederum intern an Verbesserungen arbeitete.
Mit dem innerhalb der FMH erarbeiteten Tarif «TARCO» (TARmedCOnsensus) gelang es der FMH, im Frühjahr 2018 erstmals auch innerhalb des eigenen Verbands einen Konsens zu erlangen. Ende 2017 ging sie mit ihrem Revisionsvorschlag auf die ats-tms-Gesellschafter zu. Daraufhin überarbeiteten die Tarifpartner FMH, curafutura, MTK und H+ gemeinsam die gesamte Tarifstruktur erneut. Entstanden ist daraus dann die neue Tarifstruktur TARDOC.
Ende September 2018 entschied sich der Spitalverband H+ dazu, die Gesellschaftsverträge mit der ats-tms AG zu kündigen und per Ende Oktober 2018 aus der ats-tms AG auszusteigen.
Die verbleibenden Tarifpartner arbeiteten trotzdem weiter und verhandelten Ende 2018 bzw. Anfang 2019 zusammen mit allen Fachgesellschaften der FMH die Anwendungs- und Abrechnungsregeln der Tarifstruktur TARDOC. Diese waren ein wichtiges Anliegen der Kostenträgerverbände – insbesondere des Krankenversicherungsverbandes curafutura.
Im Mai 2019 stimmten die Organe der FMH mit grosser Mehrheit für den Vorschlag «TARDOC». Da auch der Vorstand von curafutura den Vorschlag genehmigte, stand einer Einreichung von TARDOC beim Bundesrat nichts mehr im Wege.
Am 19. Juni 2024 genehmigte der Bundesrat teilweise die Tarife TARDOC und die Ambulanten Pauschalen und legte dabei umfassende Vorgaben für deren Koordination fest. Die Tarifpartner sind aufgefordert, die Tarife aufeinander abzustimmen und eine aktualisierte Fassung bis zum 1. November 2024 zur endgültigen Genehmigung und geplanten Einführung des gesamten Tarifsystems am 1. Januar 2026 einzureichen.
Unter der Federführung der OAAT AG entwickelten die Tarifpartner ein Gesamt-Tarifsystem, bestehend aus TARDOC 1.4 und den Ambulanten Pauschalen 1.1. Eine zentrale Neuerung ist der übergeordnete Tarifstrukturvertrag, der beide Tarife integriert und deren Anwendung klar definiert. An der Erarbeitung waren alle relevanten Tarifpartner beteiligt, darunter FMH, H+, santésuisse und curafutura sowie MTK und GDK, um die Interessen aller Parteien zu berücksichtigen.
Aufgrund des engen Zeitrahmens wurden Anpassungen an den Tarifstrukturen nur dort vorgenommen, wo es zur Koordination der beiden Tarife notwendig war. Dies führte zu einer deutlichen Reduktion des Anwendungsbereichs der Ambulanten Pauschalen und einer Anpassung des TARDOC, um Überschneidungen zu vermeiden.
Am 21. Oktober 2024 stimmten die FMH-Delegierten dem von den Tarifpartnern in der OAAT verhandelten Tarifpaket und der Begleitvereinbarung mit grosser Mehrheit zu. Daraufhin ergriffen sieben Fachgesellschaften (Schweizerische Gesellschaft für Oto-Rhino-Laryngologie, Hals- und Gesichtschirurgie, Schweizerische Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie, Schweizerische Gesellschaft für Nuklearmedizin, Schweizerische Gesellschaft für Handchirurgie, Schweizerische Gesellschaft für Pathologie, Schweizerischen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie Schweizerische Gesellschaft für Radiologie) nach Artikel 40a der FMH-Statuten das Referendum gegen den Beschluss der Delegiertenversammlung. Diese Fachgesellschaften sind besonders von den teilgenehmigten unsachgerechten Pauschalen betroffen. Ihre berechtigten Forderungen wurden nur teilweise in der tarifpartnerschaftlichen Begleitvereinbarung in der OAAT aufgenommen.
Am 22. Oktober 2024 beschlossen die Tarifpartner im Verwaltungsrat der OAAT AG, das Gesamt-Tarifsystem, bestehend aus TARDOC Version 1.4 und den Ambulanten Pauschalen Version 1.1, dem Bundesrat zur Genehmigung einzureichen.
Aufgrund eines Rückkommensantrags von drei Dachverbänden (dem Verband deutschschweizerischer Ärztegesellschaften VEDAG, der Société Médicale de la Suisse Romande SMSR und dem Ordine dei medici Canton Ticino OMCT) prüfte die Delegiertenversammlung der FMH am Donnerstag, 31. Oktober 2024 ihren Beschluss erneut. Nach intensiven Diskussionen beschlossen die FMH-Delegierten dafür die Dringlichkeit. Mit diesem Entscheid kann die FMH zusammen mit den Tarifpartnern in der OAAT das Gesuch für das neue ambulante Tarifsystem – bestehend aus dem Einzelleistungstarif TARDOC sowie den Ambulanten Pauschalen – beim Bundesrat einreichen. Mit dem Entscheid bekennt sich die FMH klar zur Tarifpartnerschaft. Ohne Einigung der Tarifpartner müsste der Bundesrat die ambulante Tarifstruktur ohne Einbezug ärztlicher Expertise selbst umsetzen.
Am 30. April 2025 hat der Bundesrat das neue ambulante Tarifsystem genehmigt – ein historischer Entscheid für das Schweizer Gesundheitswesen. Damit wird per 1. Januar 2026 der veraltete TARMED-Tarif durch zeitgemässe Tarifstrukturen definitiv abgelöst.
Am 15. Juli 2025 hat die ambulante Tariforganisation OAAT AG gezielte Anpassungen zur neuen Tarifstruktur beim Bundesrat zur Genehmigung nachgereicht (siehe Medienmitteilung OAAT vom 15. Juli 2025). Die FMH hat sich in den intensiven tarifpartnerschaftlichen Verhandlungen dafür eingesetzt, dass die Einführung per 1. Januar 2026 unter den aktuellen Voraussetzungen möglichst praxistauglich erfolgen kann.
Mit den beantragten Nachbesserungen könnten noch für das Einführungsjahr im Einzelleistungstarif TARDOC und in den Ambulanten Pauschalen – die beide bereits am 30. April 2025 vom Bundesrat genehmigt wurden – folgende dringende Korrekturen vorgenommen werden:
Ambulante Pauschalen: Pathologie
Ambulante Pauschalen: Kombinationstherapie in der Tumorbehandlung
TARDOC: Spitalnotfall und nicht-ärztliche Leistungen
TARDOC und ambulante Pauschalen: Wundversorgung
TARDOC und ambulante Pauschalen: Korrektur von offensichtlichen Fehlern
Das BAG hat diese Anträge geprüft und der Bundesrat genehmigte am 5. November 2025 die Anpassungen.
Letzte Aktualisierung am
26.05.2026
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