Damit nach TARDOC oder mit den Ambulanten Pauschalen abgerechnet werden, ist ein Vertragsbeitritt notwendig. Ohne Vertragsbeitritt darf nicht über die Tarifstrukturen abgerechnet werden. Bestehende TARMED-Rahmenverträge werden nicht automatisch überführt. Ein Beitritt zum neuen Tarifvertrag ist zwingend.
Zugelassene Ärztinnen, Ärzte und ambulante Einrichtungen müssen dem Tarifvertrag beitreten, um Leistungen zulasten von UV, MV oder IV abrechnen zu können. Der Beitritt steht allen berechtigten Leistungserbringern offen und gilt als Anerkennung aller vertraglichen Regelungen.
Die FMH organisiert das Beitrittsverfahren und führt eine entsprechende Liste. Mit der Genehmigung durch den Bundesrat gilt der Tarifvertrag schweizweit einheitlich.
Regelt im Grundsatz, die koordinierte Anwendung von TARDOC und Ambulanten Pauschalen. Zudem werden Definition von zahlreichen Begrifflichkeiten wie Leistungserbringer im ambulanten Setting (Ärztinnen-Ärzte / ambulante Einrichtung / Fachbereich Sitzung, Patientenkontakt und ambulante Behandlung definiert. Jede abrechenbare ambulante Behandlung kann entweder über den TARDOC oder über eine Ambulante Pauschale abgerechnet werden. Eine Kombination innerhalb einer ambulanten Behandlung ist nicht möglich. Entscheidend ist, ob auf dem ambulanten Fall eine Triggerposition erfasst ist. Falls eine Triggerposition erfasst ist, wird der ambulante Fall über eine Ambulante Pauschale abgerechnet. Die Triggerpositionen sind auf einer abschliessenden Liste aufgeführt. Wenn ein Patientenkontakt eine Triggerposition enthält, muss eine Diagnose kodiert werden (ICD-10). Damit wird eindeutig anhand der Entscheidbaumlogik eine Ambulante Pauschale durch den Abrechnungsgrouper zugeteilt. Ein oder mehrere Patientenkontakte können zu einer ambulanten Behandlung zusammengefasst werden.
Zur Erfassung der Leistungen wird der Leistungskatalog ambulante Arzttarife (LKAAT) verwendet. Die Diagnosen werden anhand ICD-10GM oder Tessinercode erfasst:
Diagnoseerfassung:
Ambulante Leistungserfassung:
Im Rahmen des Tarifvertrags wird eine paritätisch zusammengesetzte Expertengruppe Monitoring eingesetzt, die die Interessen von Leistungserbringern und Versicherern gleichermassen berücksichtigt. Ihre Hauptaufgaben umfassen:
Das Monitoring bezieht sich ausschliesslich auf Leistungen zulasten der UV-, MV- und IV-Versicherungen und wird ab 2026 unbefristet durchgeführt. Die statistische Einheit ist ein Fall aus einer der genannten Versicherungen.
Die Erhebungen erfolgen auf Quartalsbasis und sind nach Leistungserbringungsdatum strukturiert. Die Daten werden unterschieden nach:
Das Monitoring identifiziert Abweichungen der durchschnittlichen Heilkosten vom definierten Korridor (±1,5 % / -1,0 %), basierend auf dem Indexjahr 2025. Bei Überschreitung der Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen ist die Expertengruppe verpflichtet, innerhalb von drei Monaten Massnahmen zur Trendumkehr vorzuschlagen.
Die Grundlage für Bewertungen sind nur Quartale mit mindestens 90 % Datenabdeckung. Externe Personen dürfen zur Erfüllung der Aufgaben beigezogen werden.
Zur Einführung der neuen ambulanten Tarifmodelle (Einzelleistungstarif und Patientenpauschaltarif) wurde ein sogenanntes Fallkostenstabilitätskonzept erarbeitet. Ziel ist es, die durchschnittlichen Fallkosten im ambulanten ärztlichen Bereich auf nationaler Ebene innerhalb eines definierten Rahmens zu halten.
Damit Leistungen gegenüber UV/MV/IV-Versicherern gemäss Tarifvertrag abgerechnet werden dürfen, müssen verantwortliche Ärzte bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese sind im Anhang zum Tarifvertrag geregelt und umfassen folgende Punkte:
Neu gibt es nur zwei Anerkennungssparten:
Spartenanerkennungen müssen über ein Portal bei der OAAT beantragt werden.
Für ärztliche Leistungen im Rahmen von UV-, MV- und IV-Versicherungen ist der jeweilige Versicherer zahlungspflichtig. Die Rechnungsstellung erfolgt gemäss den gesetzlichen Vorgaben (UVG, MVG, IVG).
Bei gemeinsamer Leistungserbringung durch mehrere Ärzte (z. B. Operateur und Anästhesist) ist eine gemeinsame Rechnung an den Versicherer auszustellen. Die interne Aufteilung der Vergütung erfolgt zwischen den Beteiligten.
Pflichtangaben auf der Rechnung:
Die Expertengruppe Monitoring besteht aus Vertreterinnen und Vertretern von FMH, H+, sowie MTK/ZMT. Sie ist zuständig für das Monitoring und die Umsetzung der Fallkostenneutralität im Rahmen des Tarifvertrags (Anhänge D und E).
Aufgaben und Funktionen:
Organisation:
Steuerungsausschuss:
Ein übergeordneter Ausschuss der Tarifpartner FMH und MTK übernimmt die strategische Steuerung und entscheidet bei grundlegenden Differenzen.
Letzte Aktualisierung am
26.05.2026
FMH
Ambulante Versorgung und Tarife
Baslerstrasse 47
4600 Olten
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