Dignitäten

Die qualitativen Dignitäten definieren, welche Leistung von Ärztinnen und Ärzten welcher Fachrichtung (welchem Weiterbildungstitel) abgerechnet werden dürfen.

Als Weiterbildungstitel gelten die SIWF-anerkannten Weiterbildungstitel (Facharzttitel, Schwerpunkte und Fähig­keits­ausweise).

Der Arzt / die Ärztin hat das Recht seit 01.01.2026 folgende Tarifpositionen des TARDOC sowie folgende Ambulanten Pauschalen abzurechnen, ohne dafür Besitzstand beantragen zu müssen:

Alle TARDOC-Tarifpositionen und Ambulanten Pauschalen, die von allen Ärzten abrechenbar sind (qualitative Dignität "9999 - Alle") sowie all diejenigen TARDOC-Tarifpositionen und Ambulanten Pauschalen, bei welchen unter qualitative Dignität mindestens ein Weiterbildungstitel hinterlegt ist, welcher bei beim Arzt / bei der Ärztin auf www.doctorfmh.ch (unter Facharzttitel, Weiterbildungstitel, Schwerpunkt, Fähigkeitsausweis) resp. unter myFMH (unter Diplome Weiterbildung) hinterlegt ist.

Die Details zur Anwendung der qualitativen Dignitäten sind im Tarifstrukturvertrag, Anhang F, Dignitäten (bisher: Dignitätskonzept) geregelt.

Fehlt einer Ärztin oder einem Arzt der notwendige Weiterbildungstitel zur Abrechnung einer Tarifposition, konnte er oder sie bis am 15.11.2025 einen Besitzstand anmelden.

Wenn Sie wissen wollen, welche TARDOC-Positionen und Ambulanten Pauschalen Sie mit Ihren unter Ihrem Profil auf www.doctorfmh.ch aufgeschaltet Weiterbildungstiteln ab 01.01.2026 (ohne Besitzstand) abrechnen dürfen, können Sie das im folgenden Excel-Dokument nachsehen.

TARDOC und Ambulante Pauschalen

Vollständige Excel-Liste (zum selber filtern)

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Letzte Aktualisierung am 26.05.2026

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