Unter den Tarifpartnern wurde festgelegt, in welchen Sparten zur Sicherung der Qualität (nach Art. 43, Abs. 2 lit. d KVG) gewisse Qualifikationsvoraussetzungen für das nichtärztliche Personal erfüllt sein müssen, damit die darin erbrachten Leistungen gemäss Tarif abgerechnet werden dürfen (Anerkennungssparten).
Im TARDOC gibt es zwei Kategorien von Sparten:
*Hinweis für Personen, die sich schon länger mit dem TARDOC auseinandergesetzt haben: die ursprünglich angedachte weitere Spartenkategorie der «einfachen Deklarationssparten» wird nicht eingeführt.
Letzte Aktualisierung am
26.05.2026
FMH
Ambulante Versorgung und Tarife
Baslerstrasse 47
4600 Olten
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